Bund · Agentur für ArbeitQualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Fördert die Weiterbildung Beschäftigter — auch KI-Qualifizierung. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten gestaffelt nach Betriebsgröße: bis 100 % unter 50 Beschäftigten, 50 % bei 50 bis unter 500 (55 % mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung), 25 % ab 500 (30 %). Zusätzlich sind Arbeitsentgeltzuschüsse bis 75 % möglich.
Bund · Finanzamt / BSFZForschungszulage (FZulG)
Steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Rechtsanspruch — auch für KI-Entwicklung mit technischem Risiko. Seit 01.01.2026: 25 % der Bemessungsgrundlage, für KMU 35 %; bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage pro Jahr plus 20 % Gemeinkostenpauschale. Für KMU sind so bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr möglich.
Bund · BAFAFörderung unternehmerischen Know-hows
Zuschuss zu Unternehmensberatung für KMU, ausdrücklich auch zu Digitalisierungs- und KI-Themen. Bemessungsgrundlage 3.500 € je Beratung, Fördersatz je nach Standort 50 bis 80 % — in den neuen Bundesländern, also auch in Sachsen, gilt der höchste Satz.
Bund · BMWKMittelstand-Digital Zentren
Rund 30 Zentren bieten KMU kostenfreie Workshops, Demonstratoren und Erstberatung zu Digitalisierung und KI — die offizielle Anlaufstelle des Bundes nach dem Ende von go-digital. Gut als Einstieg, ersetzt aber keine Umsetzung und keine zertifizierte Schulung.
Bund · BMWKZentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Zuschüsse für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU — als Einzel- oder Kooperationsprojekt, auch mit KI-Bezug. Geeignet, wenn dein Vorhaben über die Einführung bestehender Werkzeuge hinausgeht und echte Entwicklungsarbeit enthält.
Bund · KfWERP-Förderkredit Digitalisierung
Zinsgünstige Kredite von 25.000 € bis 25 Mio. € für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben. Kein Zuschuss, aber planbare Finanzierung — auch in Kombination mit Zuschussprogrammen nutzbar, sofern die Förderregeln das zulassen.
Ausgelaufene Programme
Zwei bekannte Bundesprogramme sind beendet: go-digital lief zum 31.12.2024 aus, Digital Jetzt bereits Ende 2023. Neuanträge sind nicht mehr möglich — wenn du online noch auf diese Programme stößt, sind die Informationen veraltet. Der Bund verweist für Investitionszuschüsse auf die Länderprogramme, in Sachsen also auf die SAB.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 22. August 2026. Förderprogramme, Quoten und Fristen ändern sich; verbindlich sind allein die Richtlinien der Fördergeber, aktuelle Programme findest du in der Förderdatenbank des Bundes (öffnet in neuem Tab). Diese Übersicht ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung. Häufigster Fehler in der Praxis: der vorzeitige Maßnahmenbeginn — stelle den Antrag immer, bevor du Verträge unterschreibst oder startest.