Risikomanagement
Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen, Bewältigung von Vorfällen, Business Continuity und Krisenmanagement.
schwerpunkt · cybersicherheit als pflicht
Die NIS-2-Richtlinie weitet die Cybersicherheitspflichten der EU auf deutlich mehr Unternehmen aus. In Deutschland setzt sie das NIS-2-Umsetzungsgesetz um; zuständig ist das BSI. Betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastruktur, sondern viele mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in 18 Sektoren — und indirekt deren Zulieferer. Wir helfen bei Einordnung, Umsetzung und dem Zusammenspiel mit KI-Systemen.
NIS 2 unterscheidet „besonders wichtige" und „wichtige" Einrichtungen. Maßgeblich sind Sektor und Größe: In der Regel sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz betroffen, wenn sie in einem der Sektoren tätig sind — darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (u. a. Maschinenbau, Fahrzeugbau, Medizinprodukte, Elektronik), Anbieter digitaler Dienste und Forschung.
Anders als bei früheren Regelungen gibt es keine Bescheide: Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind, und sich beim BSI registrieren. Zulieferer, die selbst nicht unter das Gesetz fallen, werden über die Lieferkettenpflichten ihrer Kunden faktisch einbezogen.
Das Gesetz verlangt ein Mindestniveau an Risikomanagement — geeignet, verhältnismäßig und dokumentiert.
Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen, Bewältigung von Vorfällen, Business Continuity und Krisenmanagement.
Erhebliche Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats an das BSI.
Sicherheit in der Lieferkette und bei Dienstleistern; Anforderungen an Beschaffung, Entwicklung und Wartung.
Kryptografie, Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung, Schwachstellenmanagement, Schulung der Mitarbeitenden.
Registrierung beim BSI mit Kontaktstelle; Nachweispflichten für besonders wichtige Einrichtungen.
Die Leitung muss Maßnahmen billigen, überwachen und selbst geschult sein — und haftet bei Verstößen persönlich.
KI-Systeme sind Informationssysteme im Sinne des Gesetzes. Wer Sprachmodelle, Agenten oder Automationen betreibt, muss sie in das Risikomanagement einbeziehen: Zugriffe, Datenflüsse, Schnittstellen, Anbieter. Externe KI-Anbieter sind Dienstleister in der Lieferkette — mit den entsprechenden Anforderungen an Verträge und Prüfung.
Zugleich hilft KI bei der Umsetzung: bei der Auswertung von Protokollen, der Erkennung von Anomalien, der Priorisierung von Schwachstellen und der Vorbereitung von Meldungen innerhalb der engen Fristen. Auch hier gilt: Der Mensch entscheidet, die KI bereitet vor — und ihr Einsatz ist dokumentiert.
Wer bereits nach ISO 27001 oder TISAX arbeitet, hat einen großen Teil der NIS-2-Anforderungen strukturell erfüllt — es fehlen meist Registrierung, Meldeprozesse und die formale Einbindung der Geschäftsführung. Umgekehrt liefert NIS 2 den Anlass, ein Informationssicherheits-Managementsystem aufzubauen, das auch EU AI Act und DSGVO bedient. Wir planen die Umsetzung so, dass Maßnahmen einmal aufgebaut und für alle Regelwerke nachgewiesen werden.
Für besonders wichtige Einrichtungen sind Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 %. Hinzu kommen Anordnungen des BSI und die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Das Gesetz ist in Kraft; Registrierungs- und Nachweisfristen laufen. Konkrete Fristen und den aktuellen Stand der Umsetzung prüfen wir zu Projektbeginn mit dir, da sich Details durch Rechtsverordnungen und BSI-Vorgaben fortschreiben.
privacy first ai
Die Geschäftsführung muss Maßnahmen billigen, überwachen und verstehen. Wir übersetzen das Gesetz in eine Umsetzungsplanung, die die Leitung tragen kann — und in Maßnahmen, die im Alltag funktionieren.
Betroffenheit, Einrichtungsart und Sektor nachvollziehbar dokumentiert — als Grundlage für Registrierung und Prüfungen.
Risikomanagement, Meldeprozesse und Lieferkettenanforderungen mit klaren Verantwortlichen und Nachweisen.
Leitung und Mitarbeitende werden geschult — förderfähig über unsere AZAV-zertifizierten Angebote.
ablauf
Vier Schritte von der Betroffenheitsprüfung zum nachweisbaren Betrieb.
Einordnung nach Sektor und Größe, Abgleich vorhandener Maßnahmen mit den Pflichten, Bewertung der Lieferkette.
Priorisierte Maßnahmen für Technik, Organisation und Meldeprozesse; Einbindung von KI-Systemen und -Anbietern.
Einführung der Maßnahmen, Registrierung beim BSI, Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden.
Regelbetrieb mit Monitoring, Übungen für den Meldefall, Dokumentation für Nachweise und Audits.
kontakt
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