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NIS 2: Cybersicherheitspflichten für Unternehmen

Die NIS-2-Richtlinie weitet die Cybersicherheitspflichten der EU auf deutlich mehr Unternehmen aus. In Deutschland setzt sie das NIS-2-Umsetzungsgesetz um; zuständig ist das BSI. Betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastruktur, sondern viele mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden in 18 Sektoren — und indirekt deren Zulieferer. Wir helfen bei Einordnung, Umsetzung und dem Zusammenspiel mit KI-Systemen.

Wer unter NIS 2 fällt

NIS 2 unterscheidet „besonders wichtige" und „wichtige" Einrichtungen. Maßgeblich sind Sektor und Größe: In der Regel sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz betroffen, wenn sie in einem der Sektoren tätig sind — darunter Energie, Verkehr, Gesundheit, Wasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten, Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe (u. a. Maschinenbau, Fahrzeugbau, Medizinprodukte, Elektronik), Anbieter digitaler Dienste und Forschung.

Anders als bei früheren Regelungen gibt es keine Bescheide: Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind, und sich beim BSI registrieren. Zulieferer, die selbst nicht unter das Gesetz fallen, werden über die Lieferkettenpflichten ihrer Kunden faktisch einbezogen.

Die zentralen Pflichten

Das Gesetz verlangt ein Mindestniveau an Risikomanagement — geeignet, verhältnismäßig und dokumentiert.

Risikomanagement

Konzepte zur Risikoanalyse und Sicherheit von Informationssystemen, Bewältigung von Vorfällen, Business Continuity und Krisenmanagement.

Meldepflichten

Erhebliche Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht binnen eines Monats an das BSI.

Lieferkette

Sicherheit in der Lieferkette und bei Dienstleistern; Anforderungen an Beschaffung, Entwicklung und Wartung.

Technik & Organisation

Kryptografie, Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung, Schwachstellenmanagement, Schulung der Mitarbeitenden.

Registrierung

Registrierung beim BSI mit Kontaktstelle; Nachweispflichten für besonders wichtige Einrichtungen.

Geschäftsführung

Die Leitung muss Maßnahmen billigen, überwachen und selbst geschult sein — und haftet bei Verstößen persönlich.

Was NIS 2 für KI-Systeme bedeutet

KI-Systeme sind Informationssysteme im Sinne des Gesetzes. Wer Sprachmodelle, Agenten oder Automationen betreibt, muss sie in das Risikomanagement einbeziehen: Zugriffe, Datenflüsse, Schnittstellen, Anbieter. Externe KI-Anbieter sind Dienstleister in der Lieferkette — mit den entsprechenden Anforderungen an Verträge und Prüfung.

Zugleich hilft KI bei der Umsetzung: bei der Auswertung von Protokollen, der Erkennung von Anomalien, der Priorisierung von Schwachstellen und der Vorbereitung von Meldungen innerhalb der engen Fristen. Auch hier gilt: Der Mensch entscheidet, die KI bereitet vor — und ihr Einsatz ist dokumentiert.

  • KI-Inventar als Teil der Asset-Erfassung (siehe KI-Audit & Screening)
  • Guardrails und Protokollierung von KI-Systemen als Sicherheitsmaßnahme
  • Anbieterbewertung von KI-Diensten nach Lieferkettenkriterien
  • KI-gestützte Auswertung von Logs und Vorbereitung von Meldungen

NIS 2, ISO 27001, EU AI Act und DSGVO zusammen umsetzen

Wer bereits nach ISO 27001 oder TISAX arbeitet, hat einen großen Teil der NIS-2-Anforderungen strukturell erfüllt — es fehlen meist Registrierung, Meldeprozesse und die formale Einbindung der Geschäftsführung. Umgekehrt liefert NIS 2 den Anlass, ein Informationssicherheits-Managementsystem aufzubauen, das auch EU AI Act und DSGVO bedient. Wir planen die Umsetzung so, dass Maßnahmen einmal aufgebaut und für alle Regelwerke nachgewiesen werden.

Sanktionen und Zeitplan

Für besonders wichtige Einrichtungen sind Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, für wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 %. Hinzu kommen Anordnungen des BSI und die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Das Gesetz ist in Kraft; Registrierungs- und Nachweisfristen laufen. Konkrete Fristen und den aktuellen Stand der Umsetzung prüfen wir zu Projektbeginn mit dir, da sich Details durch Rechtsverordnungen und BSI-Vorgaben fortschreiben.

privacy first ai

Sicherheit ist Führungsaufgabe — NIS 2 macht es verbindlich

Die Geschäftsführung muss Maßnahmen billigen, überwachen und verstehen. Wir übersetzen das Gesetz in eine Umsetzungsplanung, die die Leitung tragen kann — und in Maßnahmen, die im Alltag funktionieren.

Einordnung

Betroffenheit, Einrichtungsart und Sektor nachvollziehbar dokumentiert — als Grundlage für Registrierung und Prüfungen.

Umsetzung

Risikomanagement, Meldeprozesse und Lieferkettenanforderungen mit klaren Verantwortlichen und Nachweisen.

Schulung

Leitung und Mitarbeitende werden geschult — förderfähig über unsere AZAV-zertifizierten Angebote.

ablauf

So läuft die NIS-2-Umsetzung

Vier Schritte von der Betroffenheitsprüfung zum nachweisbaren Betrieb.

  1. Schritt 1: Betroffenheit & Gap-Analyse

    Einordnung nach Sektor und Größe, Abgleich vorhandener Maßnahmen mit den Pflichten, Bewertung der Lieferkette.

  2. Schritt 2: Maßnahmenplan

    Priorisierte Maßnahmen für Technik, Organisation und Meldeprozesse; Einbindung von KI-Systemen und -Anbietern.

  3. Schritt 3: Umsetzung & Schulung

    Einführung der Maßnahmen, Registrierung beim BSI, Schulung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden.

  4. Schritt 4: Betrieb & Nachweis

    Regelbetrieb mit Monitoring, Übungen für den Meldefall, Dokumentation für Nachweise und Audits.

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